Knochendichtemessung jetzt auf Kosten der Krankenkasse!!!
Seit 20.10.15 haben wir die Genehmigung Knochendichtemessungen in ausgewählten Fällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen.
Bitte legen Sie uns einen entsprechden Überweisungsschein vor, wenn Folgendes für Sie zutrifft:
- Sie haben einen krankhaften Knochenbruch, ohne Unfallgeschehen, erlitten.
- Sie leiden an einer bereits diagnostizierten Osteoporose und benötigen Kontrollmessungen zur Therapieoptimierung.
Kurzfristige Termine sind möglich.
Ihre Chirurgische Praxis Dr. E. Müller