Medizinische Gutachten
In der Praxis werden Gutachten für die unterschiedlichsten Auftraggeber und Institutionen angefertigt:
- Anwälte
- Berufsgenossenschaften
- Gerichte
- Gutachteninstitute
- Versicherungen
- Gutachten auf Verlangen.
Die Kosten für die Gutachten trägt der jeweilige Auftraggeber.
Auch die Anfertigung individueller Gutachten (z.B. nach § 109) ist möglich.