Hammerzehen-Korrektur

Bei der Hammerzehenkorrektur handelt es sich um ein therapeutisches Verfahren der Fußchirurgie und beschreibt die Korrektur der häufigsten Fehlstellung der Zehengelenke - der sog. Hammerzehe.

Die Hammerzehe ist durch eine dauerhafte krallenartige Beugung einer Zehe gekennzeichnet und tritt am häufigsten an der zweiten Zehe auf. Des Weiteren ist anzuführen, dass die Hammerzehe in der Regel erworben ist und nicht von Geburt an besteht.

Folge dieser Fehlstellung ist einerseits eine veränderte Belastung und Balance des betroffenen Fußes, sodass hieraus weitere leichtere Deformitäten entstehen können. Andererseits kann durch die vorhandene Deformität auch eine Rötung oder ein Hühnerauge entstehen. Überdies kann das Vorhandensein einer Hammerzehe zu Schmerzen führen, sodass ein operativer Eingriff häufig unvermeidbar wird.

Die Auswahl der Therapieoptionen,  d.h. ob eine vorliegende Hammerzehe konservativ (ohne operativen Eingriff) oder operativ behandelt werden sollte, hängt vom Ausmaß der Beweglichkeit (flexible bzw. fixierte Hammerzehe) und dem Schweregrad der Zehendeformität ab. In jedem Fall ist eine Röntgenuntersuchung durchzuführen, da nur so eine Diagnosesicherung erreicht werden kann.

Anwendungsgebiete

  • Hammerzehe mit begleitenden Schmerzen – durch die Schmerzen eignet sich der betroffene Patient einen Schongang zur Schmerzverminderung an, der jedoch zur Folge hat, dass andere Kompartimente des Bewegungssystems unphysiologisch belastet beziehungsweise überlastet werden, sodass neben der Hammerzehe weitere Deformitäten entstehen können.
  • Hammerzehe mit erhöhter Sturzgefahr – durch die voranschreitende Verstärkung der Hammerzehe mit zunehmendem Lebensalter sind besonders ältere Patienten häufig sturzgefährdet, sodass eine Operation das Risiko hierfür senken könnte.