Schul- und Arbeitsunfälle
Dr. Müller, Ihre Ärztin für Arbeits- und Schulunfälle in Chemnitz
Als Arbeitsunfälle zählen Verletzungen, die bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit, auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle oder während eines Kur-oder Reha-Aufenthaltes durch äußere Einwirkungen entstanden sind.
Der Arbeitsunfall (Betriebsunfall, Berufsunfall) ist wie die Berufskrankheit über die gesetzliche Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaften versichert. Er ist abzugrenzen von den rein privaten Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfällen ohne Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).
Die soziale Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalles ist weltweit in vielen Sozialversicherungssystemen gesetzlich geregelt. Insbesondere die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalles, der Leistungsumfang sowie das medizinische System sind länderspezifisch unterschiedlich.
Die Unfälle der Kinder in der Schule (Schulunfall) und im Kindergarten sind entsprechend den Arbeitsunfällen der Erwachsenen über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband versichert.
Bei Arbeits- und Schulunfällen können wir problemlos die Erstversorgung übernehmen. Wenn eine längere Krankschreibung erforderlich ist, sind wir dazu verpflichtet, die Vorstellung beim D-Arzt zu veranlassen, dieser kann uns zu Ihrer weiteren Behandlung ermächtigen. Die Vermittlung zum D-Arzt übernehmen wir gerne für Sie.